Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragspartner die Vereinbarung schriftlich, in Textform oder digital unterzeichnet haben. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung stimmt der Vertragspartner folgenden Vertragsbedingungen vollumfänglich zu. Krav Maga Company wird in den Bestimmungen mit KMC abgekürzt.
2. Vertragsdauer und Kündigung:
2.1 Das Vertragsverhältnis gilt zunächst für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit, die der Vertragspartner gewählt hat.
2.2 Wenn die Vereinbarung nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt oder verlängert wird, verändert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden. In diesem Fall erhöht sich der Preis auf die Höhe einer monatlichen Laufzeit aus der Preisliste.
2.3 Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln oder Punkte dieses Vertrages kann KMC den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht.
2.4 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vertragspartner
3. Beiträge und Fälligkeiten:
3.1 Die wöchentlichen Beiträge werden wöchentlich fällig und sind im Voraus für die jeweilige Woche zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.2 Neben den Wöchentlichen Beiträgen ist die Quartralspauschale zu entrichten. Diese ist erstmals nach Vertragsabschluss fällig und anschließend alle drei Monate im Voraus für die anfallenden Service-, Prüfungs- und Betreuungsdienstleistungen. Die Quartalspauschale ist immer für das angefangene Quartal in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die Vereinbarung innerhalb des Quartals endet. Es erfolgt keine anteilige Erstattung.
3.3 Für die erstmalige Ausstattung des Vertragspartners sowie die betreute Einstiegsphase und der Ausstellung einer Vertragskarte, wird bei Vertragsabschluss einmalig die Betreuungspauschale fällig.
4. Zahlungsverzug, Rückbuchungen und Gesamtfälligkeit
4.1 KMC behält sich im Falle eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorrübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der Vertragspartner die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
4.2 Wird eine Einzugsermächtigung erteilt, sind der Vertragspartner und ggf. ein abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten für Bankrücklastschriften vom Vertragspartner zu tragen.
4.3 Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mehr als acht Wochenbeiträgen in Zahlungsverzug, werden die gesamten Beiträge (Wochen und Quartalsgebühren) bis zum nächstmöglichen Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit).
5. Weiterzahlungspflicht in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen
Die vereinbarten Beiträge (Wochen- und Quartalsbeiträge) sind auch in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen vom Vertragspartner weiter zu entrichten und dementsprechend kalkuliert. KMC hat insgesamt acht Wochen Betriebsferien pro Jahr. Die genauen Zeiten der Betriebsferien werden dem Vertragspartner frühestmöglich mitgeteilt.
6. Außerordentliche Kündigung
6.1 KMC kann die Vereinbarung aus einem wichtigen Grund einseitig und außerordentlich kündigen. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Vertragspartner mit mehr als acht Wochengebühren in Verzug kommt, der Vertragspartner erheblich den Ruf von KMC schädigt oder den geordneten und friedlichen Ablauf erheblich oder wiederholt stört, insbesondere bei Beleidigungen und Missachtung der Anweisungen unserer Lehrer.
6.2 Der Vertragspartner kann die Vereinbarung aus einem wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Dazu gehört die Schließung oder die Verlegung eines Standortes, wenn der nächstgelegene Standort mindestens 30 km weiter vom Hauptwohnsitz des Vertragspartners entfernt liegt als der geschlossene bzw. verlegt Standort.
6.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich KMC vor, Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
6.4 Ein Wohnortswechsel des Vertragspartners begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht.
7. Stilllegung der Vereinbarung
7.1 KMC kann dem Vertragspartner bei Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes seitens des Vertragspartners anbieten, die Vereinbarung aus Kulanz, für einen im Voraus bestimmten Zeitraum auszusetzen.
7.2 Im Falle einer Schwangerschaft wird die Vereinbarung mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Vertragspartner die Schwangerschaft bescheinigt, grundsätzlich für 12 Monate ausgesetzt.
7.3 Aussetzungszeiträume bleiben bei der Vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
8. Rechte des Kursteilnehmers (m/w):
8.1 Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Kursdauer, die von KMC bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu benutzen. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Trainer oder an einem bestimmten Ort/in einem bestimmten Raum.
8.2 Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Lehrer ist stets Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden.
9. Unübertragbarkeit der Rechte aus der Vereinbarung
Die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar
10. Gesundheit des Kursteilnehmers (m/w):
Der Kursteilnehmer, bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), bestätigt hiermit, dass der Kursteilnehmer sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Kursteilnehmer vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass KMC und Krav Maga Global keine Haftung für seine Tauglichkeit übernehmen und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.
11. Haftungsausschluss:
11.1 KMC haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Vertragspartners. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht sowie im Falle eines Schadens, der auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von KMC, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind die, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentlich Vertragspflicht von KMC zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Erbringung der Kursdienstleistung.
11.2 Dem Vertragspartner wird geraten keine Wertgegenstände mitzubringen. KMC übernimmt keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachten Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem von KMC zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von KMC in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
11.3 Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen KMC und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von KMC bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von KMC, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
12. Missbrauch und Vorstrafen:
Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Prinzipien strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (z.B. §32 StGB - Notwehr). Der Kursteilnehmer bestätigt, nicht wegen einem Gewaltdelikt vorbestraft zu sein. KMC kann ausdrücklich und jederzeit die Anforderung und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses auf Kosten des Kursteilnehmers verlangen. Wird dieses nicht vorgelegt oder enthält Eintragungen insbesondere zu Gewaltdelikten, so berechtigt diese Tatsache zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch KMC.
13. Krav Maga Global (KMG) Mitgliedschaft
Parallel zur Mitgliedschaft bei der KMC kann eine Mitgliedschaft im weltweiten Verband „Krav Maga Global“ geschlossen werden. Durch den Antrag erhält das Mitglied weitgehende Mehrwerte, wie dem deutschlandweitem und kostenfreiem Training an jedem KMG-Standort. Diese Mitgliedschaft ist getrennt von dem Vertragsverhältnis mit KMC zu behandeln und auch sonderlich zu kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 KMC ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von KMC für den Vertragspartner zumutbar ist, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderten Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung dieser Vertragsbedingungen erfordern. Diese Änderungen werden wirksam, wenn KMC den Vertragspartner mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Kenntnis setzt, auf die konkreten Änderungen hinweist, der Vertragspartner die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmittteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruches werden die Änderungen nicht wirksam, jedoch ist KMC berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart.
14.2 Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Vertragspartners sind KMC unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners
14.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist.
14.5 KMC ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht Teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außerordentliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist
AGB Events und Seminare
Mit dem Ausfüllen und Bestätigen des Anmeldeformulares kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Ausfüllenden (im folgenden auch als "Teilnehmer" bezeichnet) und der Krav Maga Company(Eugen Dmitriev) (im folgenden auch als "Veranstalter" bezeichnet). Der Teilnehmer akzeptiert die folgenden Vertragsbestimmungen. (Alle Formulierungen sind aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Form dargestellt, gelten aber gleichermaßen für die weibliche Form.)
Vorstrafen/Gewaltdelikte:
Der Teilnehmer versichert durch seine Anmeldung, daß in seinem Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein
entsprechendes Gerichtsverfahren gegen ihn anhängig ist.
Anmeldung:
Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, findet das
Seminar statt. Deshalb bitte einen Tag vor dem Seminar nochmal E-mails checken (siehe auch unten - "Absage von Kursen").
Zahlungsbedingungen:
Die Seminargebühr ist nach Anmeldung innerhalb von 10 Tagen per Überweisung im Voraus zu begleichen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Kursinhalte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der
Kursgebühr.
Rücktritt / Kündigung:
Bis 14 Tage vor Seminarbeginn (Ankunftstermin des Schreibens beim Veranstalter) ist der Rücktritt kostenfrei möglich. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % des Seminarpreises fällig. Erfolgt der Rücktritt später stellt der Veranstalter den gesamten Betrag in Rechnung da ein Seminarplatz für den Teilnehmer freigehalten wurde.
Absage von Kursen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Anmeldungszahl, Seminare abzusagen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Instruktors u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der
Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Eine endgültige Kurszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter. Bei Absage von Kursen werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren
selbstverständlich zurückerstattet.
Sicherheit:
Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen und die Techniken nur in einer Geschwindigkeit auszuführen die er jederzeit
kontrollieren kann. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen den Anordnungen der Instruktoren stets und augenblicklich Folge zu leisten. Nichtbefolgung kann den Ausschluss des
Teilnehmers aus der Trainingsgruppe zur Folge haben.
Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.
Ausrüstung:
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn
verursachte Schäden.
Gesundheit:
Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass keinerlei ärztliche Bedenken dagegen vorliegen, daß er trainiert. Das Training erfolgt auf eigene
Gefahr. Dem Teilnehmer ist bewußt, daß beim Training einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers, Unfallschutz
seitens des Veranstalters besteht nicht.